Werbehinweis |
Nach einem Bericht der Süddeutschen
Zeitung (13. Juni 2019, S. 15) wurde mir bekannt, dass Werbung im Web
gekennzeichnet werden muss. Das haute mich vom Hocker, denn kaum eine Werbung im Web ist als solche gekennzeichnet. Diese Regel trifft wohl wieder einmal nur die Einzelpersonen (wie mich), nicht aber z.B. Touristikunternehmen, die mir Werbung für Kreuzschiffsfahrten ohne Werbe-Kennzeichnung auf den Bildschirm setzen. Zuständig für die Beaufsichtung dieser Regel sind die Landesmedienanstalten. Für die muss man ja Aufgabenbereiche finden, sonst könnte jemand erkennen, dass sie völlig umsonst und oft nur als Austragsstüberl für nicht mehr vermittelbare Politiker existieren. Wer Werbung im Web nicht kennzeichnet, wird noch leichter abgemahnt. Der Abmahner ist beispielsweise der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), ein eingetragener Verein in Berlin. |
Um dem zu entgegen verkünde ich
hiermit: |
Auf
meinen Webauftritten
Auch nach dem Shut Down im Dezember 2021 wird hier geworben für Vernunft, Rücksichtnahme, Toleranz, Informationsfreiheit, freie Meinungsäußerung, ... |